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News: GPSR - Statusbericht zum Datentransfer auf Marktplätze

Am 13. Dezember 2024 tritt die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) in Kraft und modernisiert den allgemeinen Produktsicherheitsrahmen innerhalb der Europäischen Union. In unserem Announcement vom 10. Juli 2024 wurde bereits verkündet, dass die verpflichtenden Angaben zu einer EU-verantwortlichen Person für Produkte, die unter die Verordnung fallen und deren Hersteller keinen Sitz in der EU haben, nun am jeweiligen Hersteller im System (Einrichtung » Artikel » Hersteller » [Hersteller öffnen]) hinterlegt werden können.

Implementierung zusätzlicher Optionen erfolgt

Seitdem wurde auf Basis der Anforderung des Marktplatzes Amazon hier das Feld EU-Verantwortlicher Telefonnummer ergänzt. Des Weiteren wird z.B. für Nutzer des Service FBA (Fulfillment by Amazon) bis Ende KW 43 die Möglichkeit implementiert auf Artikellabeln die Informationen über die Mindesthaltbarkeit (MHD) und Charge anzudrucken.

Entwicklungsstand der Datenübermittlung an Verkaufskanäle

Die verpflichtenden Herstellerangaben müssen zum Stichtag 13. Dezember 2024 an den aktiven Angeboten auf sämtlichen Marktplätzen und Shops gepflegt sein. Die Implementierung dieser Datenübermittlung ist zum aktuellen Zeitpunkt jedoch noch nicht abgeschlossen. Neben der Möglichkeit des Exports aus plentysystems, muss seitens der Verkaufsplattformen die technische Voraussetzung geschaffen werden, um die Daten in Empfang zu nehmen und an entsprechender Stelle zu pflegen. 

Der Übersicht im folgenden Forenbeitrag kann der aktuelle Stand der Implementierung pro Verkaufskanal sowie eine Empfehlung zum Vorgehen bei der Pflege dieser Informationen entnommen werden. Gegebenenfalls wird empfohlen, die Daten direkt im Händlerportal der jeweiligen Plattform zu pflegen, sollte eine saubere Datenübermittlung zum Stichtag nicht gewährleistet werden können. Diese Tabelle wird fortlaufend aktualisiert. 

Forum: GPSR - Statusbericht zum Datentransfer auf Marktplätze

Die obigen Angaben beziehen sich auf die Erweiterungen von Datenfeldern, um Herstellern den geforderten EU-Verantwortlichen zuweisen zu können und die Produkte in der Konsignationslagerhaltung der Kanäle identifizierbar zu kennzeichnen, falls dieses nicht bereits auf den Produktverpackungen bei der Herstellung durchgeführt wurde.
Die Bereitstellung von Dokumenten und Abbildungen in Bezug auf Warnhinweise ist über die Eigenschaften der Artikel durchführbar.

Der Händlerbund bietet weitere Informationen zum Thema sowie einen Schnellcheck, um herauszufinden, ob Sie vom GPSR betroffen sind.

Bei weiteren Fragen zu den einzelnen Kanälen, steht unser Support im Forum gerne zur Verfügung. Selbstverständlich arbeiten wir weiterhin daran, die technische Implementierung zur Erfüllung aller gesetzlichen Anforderungen.