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News: Neue Kennzeichnungspflichten für Netzteile gemäß FuAG ab 28.12.2024

Wir möchten euch über wichtige Änderungen informieren, die eure Produkte im Elektronik-Segment betreffen. Ab dem 28.12.2024 gelten neue Kennzeichnungspflichten für Netzteile von Elektrogeräten mit Funkfunktion gemäß EU-Richtlinie 2022/2380 und § 38 Abs. 2 FuAG. Das bedeutet, dass ihr sowohl auf der Verpackung als auch online genauere Angaben machen müsst, wenn ihr neue Geräte in den Verkehr bringt.

Geltungsbereich der Regelung

Die neuen Regeln gelten für viele gängige Elektrogeräte, wie die nachfolgenden.

  • Mobiltelefone, Tablets und E-Reader

  • Digitalkameras

  • Kopfhörer, Headsets und Lautsprecher

  • Portable Spielkonsolen

  • Tastaturen und Mäuse

  • Portable Navigationssysteme

  • Laptops (erst ab 28.04.2026)

Zu beachten ist, dass die Regularien nicht für Bestands- und Lagerware, die zum Stichdatum bereits gehandelt wurde, gelten. Explizit für Laptops gelten die Pflichten erst für Geräte, die zum 28.04.2026 neu in Umlauf gebracht werden. 

Die Kennzeichnungspflicht gilt sowohl für Online-Angebote, als auch für die Verpackung. Im Onlineshop und auf Marktplätzen muss die Kennzeichnung auf den Produktdetailseiten platziert werden, und zwar in der Nähe des Preises, damit Kunden die Informationen leicht finden können. Zusätzlich müssen die neuen Kennzeichnungen auf der Verpackung der Produkte und in der Gebrauchsanleitung deutlich sichtbar sein.

Auswirkungen der Kennzeichnungspflicht

Es gibt zwei wichtige Aspekte, die zwecks Kennzeichnung zu beachten sind:

  • Piktogramm: Ab jetzt muss online deutlich gekennzeichnet werden, ob ein Netzteil im Lieferumfang enthalten ist oder nicht. Dafür gibt es ein spezielles Piktogramm, das zu verwenden ist.

  • Etikett: Zusätzlich wird ein Online-Etikett verwendet, auf dem die wichtigsten Ladeeigenschaften kompatibler Netzteile anzugeben sind. Dazu gehören die Mindest- und Höchstleistung und ob das Netzteil USB Power Delivery (USB PD) unterstützt.

Inhalt und Format des Piktogramms und des Etiketts im Anhang der Richtlinie 2022/2380  

Zusätzlich muss die Möglichkeit geschaffen werden, Geräte sowohl mit als auch ohne Netzteil zu erwerben. Auch die Kontrollpflicht in Bezug auf korrekte Kennzeichnung wird dem Händler übertragen.

Sollte die Kennzeichnungspflicht nicht eingehalten werden, drohen Abmahnungen seitens der Bundesnetzagentur.

Pflege der Artikelinformationen und Datenübertragung an Marktplätze

Wir stehen in kontinuierlichem Austausch mit allen Verkaufskanälen, um die Übertragung dieser notwendigen Informationen zu gewährleisten. Dort, wo wir bereits relevante Informationen erhalten haben, wurde die Umsetzung entweder abgeschlossen oder befindet sich in der finalen Bearbeitung. In folgendem Beitrag im Forum findet ihr eine Übersicht zum aktuellen Status der einzelnen Verkaufskanäle. Bitte beachtet, dass in einigen Templates die benötigten Felder derzeit noch nicht sichtbar sind, da diese von unseren Partnern noch nicht vollständig bereitgestellt wurden.

Forum: Kennzeichnungspflichten gemäß FuAG - Status des Datentransfers auf Marktplätze